AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen


§ 1 Geltungsbereich
(1) Die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge der
HAIAR GmbH– nachstehend „Anbieter“ genannt – und ihren Kunden.
(2) Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht
anerkannt, es sei denn, ihrer Geltung wird schriftlich zugestimmt. Dies gilt auch
dann, wenn der Anbieter ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
(3) Die Angebote des Anbieters richten sich ausschließlich an Unternehmer und
Kaufleute im Sinne des § 14 BGB. Der Kunde steht dafür ein, dass dies bei ihm
zutrifft und er die Leistungen des Anbieters ausschließlich zum Aufbau oder dem
Ausbau einer gewerblichen oder nebengewerblichen Tätigkeit bucht.
(4) Es gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Anbieters in der Fassung
zum Zeitpunkt der jeweiligen Bestellung.

§ 2 Vertragsgegenstand, Leistungsumfang
(1) Der verbindliche Umfang der vom Anbieter geschuldeten Leistung richtet sich
ausschließlich nach der Leistungsbeschreibung im jeweiligen Angebot des
Anbieters, nicht jedoch nach allgemeinen werblichen Informationen im Internet
oder anderen Medien. Besprochene Leistungsänderungen nach Vertragsschluss
sind nur bei Bestätigung in Schrift- oder Textform verbindlich.
(2) Der Anbieter erbringt Dienstleistungen, insbesondere in den Bereichen Online-
Marketing, einschließlich Schulungen und Kursen. Die Dienste werden entweder
dauerhaft über einen vereinbarten Leistungszeitraum oder in einzelnen Terminen
erbracht.
(3) Der Anbieter kann Dritte als Unterauftragnehmer einsetzen, um vertraglich
geschuldete Leistungen zu erbringen. Ein Anspruch auf Mitwirkung einer
bestimmten Person besteht nicht.
(4) Der Anbieter verpflichtet sich gemäß der Natur seiner angebotenen
Dienstleistungen nicht zur Herbeiführung eines bestimmten Erfolges, wie das
Erreichen bestimmter Umsatzzahlen oder Kennzahlen.
(5) Sind zwischen Anbieter und Kunden feste Termine zur Besprechung vereinbart,
sind diese verbindlich. Eine Nachholung oder Verschiebung ist nicht möglich, es
sei denn das der Anbieter an der Leistungserbringung verhindert ist.
(6) Zusätzliche Kosten, die über den Vertragsgegenstand hinausgehen, wie
Werbekosten, Werbekampagnen und zusätzliche Programmierleistungen, werden
nicht vom Anbieter getragen. Bei Vertragsschluss des Kunden mit Dritten tritt der
Anbieter nicht als Bevollmächtigter oder Erfüllungsgehilfe auf.

§ 3 Vertragsschluss
(1) Allgemein angebotene Dienstleistungen des Anbieters stellen kein rechtlich
verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages dar. Sie laden den Kunden
nur ein, dem Anbieter ein verbindliches Angebot zu machen.
(2) Der Vertrag zwischen dem Anbieter und Kunden kommt zustande, wenn sich beide
über den Vertragsschluss einig sind und dies übereinstimmend erklären. Die
Erklärungen bedürfen keiner speziellen Form. Der Vertrag kann daher zum Beispiel
in einer Videokonferenz, per Chat, Telefon, E-Mail, Fax oder schriftlich geschlossen
werden, zum Beispiel durch Bestätigung eines per E-Mail oder Messenger
übersandten Angebotes in Textform. Der Kunde willigt ein, dass der Anbieter das
Telefonat, die Video-Konferenz oder den Chat zu Beweis- und
Dokumentationszwecken aufzeichnet. Im Falle einer Video-Konferenz oder einem
Telefonat kann der Vertrag im Gespräch abgeschlossen werden.
(3) Sofern der Kunde ein Angebot unterbreitet, kommt der Vertrag durch Annahme
des Angebots durch den Anbieter zustande, indem diese dem Kunden eine
Bestätigung in Textform oder die Anmeldedaten für ein vom Anbieter
bereitgestelltes Kundenportal übersendet.

§ 4 Vergütung
(1) Die Höhe der vom Kunden geschuldeten Vergütung ist im jeweiligen Angebot des
Anbieters angegeben und verbindlich.
(2) Mitgeteilte Preise sind Nettopreise, hinzu kommt die gesetzliche Umsatzsteuer,
sofern diese anfällt.
(3) Der Anbieter kann angemessene Vorschüsse auf Vergütung und Auslagenersatz
verlangen und die Erfüllung der Leistungen von der vollen Befriedigung seiner
Ansprüche abhängig machen.
(4) Mehrere Kunden desselben Auftrages haften für die Vergütung als
Gesamtschuldner.

§ 5 Zahlung, Rechnung
(1) Die geschuldete Vergütung ist sofort in voller Hohe nach Vertragsschluss fällig, es
sei denn zwischen den Parteien wurde individuell etwas anderes vereinbart. Bei
Ratenzahlung ist die Zahlung im Voraus für den jeweiligen Leistungszeitraum
fällig.
(2) Die Zahlung aller Rechnungsforderungen innerhalb der Geschäftsbeziehung erfolgt
per Überweisung. Diese wird jeweils 10-Tage nach Rechnungsstellung fällig.
(3) Zahlungen können auch über externe Zahlungsdienstleister abgewickelt werden.
Weiteres ergibt sich aus den Bedingungen des Zahlartanbieters, die dem Kunden
vor Vertragsschluss zugänglich sind.
(5) Bei Zahlungsverzug, im Falle einer Rücklastschrift und bei vom Kunden
unberechtigterweise erhobenen Einwendungen gegen eine Zahlung gegenüber
dem jeweiligen Anbieter der Zahlungsart ist der Kunde verpflichtet, dem Anbieter
Schadensersatz gemäß den Bedingungen des Zahlungsartanbieters zu leisten, die
dem Kunden vor Vertragsschluss zugänglich sind. Dies gilt nicht, soweit den
Kunden kein Verschulden trifft.
(6) Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist wechselseitig nur zulässig, wenn der
jeweils andere Vertragspartner die Aufrechnung anerkannt hat oder diese
rechtskräftig festgestellt ist. Dasselbe gilt für die Ausübung eines
Zurückbehaltungsrechts durch eine Vertragspartei.

§ 6 Mitwirkungspflicht des Kunden
(1) Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass es bei Dienstleistungen entscheidend von
seiner Mitwirkung abhängt, ob und wie schnell er eigene Ziele und Erfolge erreicht.
Seine Mitwirkung ist daher von zentraler Bedeutung für den Nutzen, den er aus
dem Vertrag ziehen kann. Der Kunde sorgt daher auch ohne besondere
Aufforderung durch den Anbieter dafür, dass dem Anbieter alle für die
Dienstleistung notwendigen Informationen bzw. Daten zeitgerecht zur Verfügung
gestellt werden und die erforderlichen zuverlässigen, korrekten und vollständigen
Auskünfte erteilt werden. Dies gilt auch für alle Informationen, Daten, Vorgänge
und Umstände, die erst während der Beratungstätigkeit vorliegen oder bekannt
werden.
(2) Ob der Kunde seine Ziele in der Zusammenarbeit erreicht, hängt weiter davon ab,
dass er alle Entscheidungen, die zur Erbringung der vereinbarten
Beratungsleistungen erforderlich sind, ohne Zögern trifft und nötige
Zustimmungen einholt. Der Kunde verpflichtet sich daher, solche Entscheidungen
unverzüglich zu treffen und mitzuteilen.
(3) Verletzt der Kunde seine Mitwirkungspflichten oder sonstige Umstände außerhalb
der Einflusssphäre des Anbieters, welche den Anbieter an der Erbringung der
vereinbarten Beratungsleistungen hindern, verschiebt sich ein eventuell
vereinbarter Terminplan (Meilensteine). Soweit der Kunde eine seiner
Mitwirkungspflichten trotz Mahnung und Fristsetzung nicht innerhalb einer
Nachfrist von einem Monat erfüllt, verlängert sich die Vertragsdauer um (jeweils)
einen Monat. Darüber hinaus ist der Anbieter berechtigt, dem Kunden die durch ihn
verursachten Mehrkosten in Rechnung zu stellen und ggf. Verzugsschaden
geltend zu machen. Ansprüche des Anbieters aufgrund Annahmeverzug bleiben
unberührt.
(4) Für die Bereitstellung eines dem aktuellen Stand der Technik entsprechenden
digitalen Anschlusses, mit dem die digitalen Inhalte online abgerufen, empfangen
und gespeichert werden können, ist der Kunde selbst verantwortlich.
(5) Die Zugangsdaten für eine vom Anbieter bereitgestellte digitale Plattform
(persönliche Login-Daten) sind gegen den Zugriff von unberechtigten Dritten zu
schützen. Das Passwort an Dritte weiterzugegeben ist untersagt und wird straf-
und zivilrechtlich verfolgt. Eine Teilnahme an Videokonferenzen darf nicht mit
verborgener IP-Adresse erfolgen; der Anbieter ist zur Überwachung des Zugriffs
auf seine technischen Systeme dauerhaft zu überwachen.

§ 7 Zurückbehaltungsrecht
(1) Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen im Verzug, ist der Anbieter berechtigt, weitere
Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages nicht auszuführen.
(2) Dem Anbieter steht bis zur vollständigen Erfüllung seiner Ansprüche aus dem
Vertragsverhältnis ein Zurückbehaltungsrecht an den vom Kunden zum Zwecke
der Erbringung der geschuldeten Dienstleistungen übergebenen Unterlagen zu.
Dieses Zurückbehaltungsrecht besteht nicht, sofern und soweit dem Kunden
dadurch ein auch unter Berücksichtigung des Erfüllungsinteresses des Anbieters
unverhältnismäßiger Nachteil zugefügt würde.

§ 8 Haftung, Verjährung
(1) Der Anbieter haftet für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder
der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des
Anbieters, deren gesetzlichen Vertreter oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen.
Ferner haftet der Anbieter für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder
grob fahrlässigen Pflichtverletzung sowie Arglist des Anbieters, seiner
gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Die Haftung nach dem
Produkthaftungsgesetz und für die Übernahme einer Garantie bleibt unberührt.
(2) Für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden und nicht unter
Sätze 1 und 2 des vorstehenden Absatzes fallen, haftet der Anbieter, soweit die
Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung
die Durchführung des Vertrags erst ermöglichen und auf deren Erfüllung der Kunde
deshalb vertrauen darf (Kardinalpflichten).
(3) Der Anbieter haftet, soweit nicht vorstehende Regelungen eine zwingende Haftung
begründen, nicht für Daten- und Programmverluste. Die Haftung für Datenverlust
wird der Höhe nach auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der
bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Datensicherung eingetreten wäre.
(4) Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend
gemachten Anspruchs ausgeschlossen.
(5) Die Verjährungsfrist für Ansprüche des Kunden beträgt ein Jahr ab dem sich aus
dem Gesetz ergebenden Verjährungsbeginn.

§ 9 Laufzeit, Kündigung
(1) Eine vorzeitige Kündigung von Verträgen mit fester Laufzeit ist ausgeschlossen.
Im Übrigen sind Stornierungen und andere Vertragsauflösungen nicht möglich.
(2) Das gesetzliche Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. Der
Anbieter kann den Vertrag insbesondere außerordentlich kündigen und die
Leistungen einstellen, wenn er im Fall der Ratenzahlung oder eines
Laufzeitvertrages mit mindestens zwei fälligen Zahlungen gegenüber dem
Anbieter in Verzug ist. Der Anbieter kann dann die gesamte Restforderung bzw.
ausstehende Vergütung, die bis zum Laufzeitende fällig werden würde, als
Schadensersatz geltend machen.
(3) Bei einer vereinbarten Laufzeit endet das Vertragsverhältnis mit deren Ablauf, ohne
dass es einer gesonderten Kündigung bedarf. Eine vorzeitige Kündigung ist vor
Ablauf der Vertragslaufzeit nicht möglich.
(4) Freie Kündigungsrechte sind während der Laufzeit des Vertrags ausgeschlossen.
(5) Sofern eine automatische Verlängerung vereinbart ist, verlängert sich die
Zusammenarbeit jeweils um ein weiteres Jahr, wenn nicht zuvor zum jeweiligen
Laufzeitende mit der vereinbarten Frist, mindestens aber zwei Monate, gekündigt
wird. Kündigungen bedürfen hierfür der Schriftform.

§ 10 Urheberrecht
(1) Alle vom Anbieter zum Zwecke der Erbringungen der geschuldeten
Dienstleistungen erstellten und zur Verfügung gestellten Schriftstücke,
Worksheets, Websites, Grafiken, Software, Fotos, sonstigen Medien und alle
anderen Arbeitsergebnisse des Anbieters sind geistiges Eigentum des Anbieters.
Der Kunde erkennt die ausschließlichen Rechte des Anbieters an den
Arbeitsergebnissen an, unabhängig davon, ob diese tatsächlich urheberrechtlich,
markenrechtlich oder wettbewerbsrechtlich geschützt sind.
(2) Der Kunde darf die überlassenen Unterlagen während und nach Beendigung des
Vertragsverhältnisses ausschließlich für jene eigenen Zwecke verwenden, die vom
Vertrag und dem konkret vereinbarten Leistungsumfang erfasst sind. Das
Nutzungsrecht ist nicht exklusiv und aufschiebend bedingt durch die vollständige
Zahlung der vereinbarten vertraglichen Vergütung (d. h. mit der letzten Rate, sofern
dies zutrifft). Der Kunde ist nicht berechtigt, Erzeugnisse des Anbieters
abzuändern und dann zu verwerten.
(3) Die Weitergabe dieser Unterlagen an Dritte bedarf der schriftlichen Zustimmung
des Anbieters, soweit sich nicht bereits aus dem Auftragsinhalt die Zustimmung
zur Weitergabe ergibt.
(4) Mit Vertragsende erlöschen alle Nutzungsrechte an den Arbeitsergebnissen, so
dass diese gelöscht und eventuelle Zugänge entzogen werden können.

§ 11 Unterlagen des Kunden
(1) Der Anbieter ist berechtigt, vom Kunden erteilte Auskünfte und übergebene
Unterlagen als richtig und vollständig anzusehen. Sofern nicht ausdrücklich
anders vereinbart, ist der Anbieter nicht verpflichtet, Unrichtigkeiten festzustellen.
(2) Der Kunde gewährleistet, dass dem Anbieter überlassenes Material (z.B. Fotos
und Texte) frei von Rechten Dritter oder die Rechte vertraglich geklärt sind. Der
Kunde stellt den Anbieter insoweit von jeglicher Inanspruchnahme Dritter
einschließlich der entstehenden Kosten frei.
(3) Nach Erfüllung ihrer Ansprüche aus dem Auftrag hat der Anbieter auf Verlangen
des Kunden alle Unterlagen herauszugeben, die er aus Anlass seiner Tätigkeit für
den Auftrag vom Kunden oder für diesen erhalten hat. Dies gilt jedoch nicht für den
Schriftwechsel zwischen dem Anbieter und dem Kunden und für die Schriftstücke,
die der Kunde bereits in Urschrift oder Abschrift besitzt. Der Anbieter kann von
Unterlagen, die an den Kunden zurückgehen, Kopien anfertigen und
zurückbehalten.
(4) Die Vertragsparteien haben nach Auftragsbeendigung das Recht, die jeweils
erhaltenen Unterlagen der anderen Partei zurückzugeben oder aber zu vernichten.
Sollte es sich um Originale handeln, so ist vor der Vernichtung das Einverständnis
der anderen Partei einzuholen.
(5) Eine Aufbewahrungspflicht, soweit diese nicht gesetzlich bestimmt ist, ist nicht
vereinbart.
(6) Gesetzliche datenschutzrechtliche Pflichten bleiben unberührt.

§ 12 Vertraulichkeit, Äußerungen
(1) Die Parteien bewahren Stillschweigen über alle Tatsachen, die ihnen im
Zusammenhang mit der Auftragsdurchführung zur Kenntnis gelangen, es sei denn,
dass die jeweils andere Partei sie von dieser Verpflichtung entbindet.
(2) Sofern der Kunde online oder offline an Besprechungen oder Videokonferenzen
mit dem Anbieter oder anderen Kunden des Anbieters teilnimmt, hat der Kunde
gegenüber Dritten vollständig Stillschweigen über alle besprochenen Inhalte zu
bewahren. Eine Verbreitung dieser Informationen ist verboten. Ebenso verpflichtet
sich der Kunde, die Netiquette zu wahren, sich höflich zu verhalten und keine
Geschäftsgeheimnisse zu offenbaren, insbesondere in einer vom Anbieter
veranstalteten Facebook-Gruppe. Der Anbieter ist berechtigt, den Kunden bei
wiederholter schuldhafter Zuwiderhandlungen gegen diese Pflichten
auszuschließen, ohne dass dies die übrigen vertraglichen Verpflichtungen des
Kunden berührt.
(3) Dem Anbieter ist gestattet, den Kunden namentlich und unter Wiedergabe seiner
Logos bzw. Marken als Referenz zu nennen und für seine eigenen Werbezwecke
über die Zusammenarbeit in Bild und Ton zu berichten, auch nach Vertragsende.
(4) Die Verschwiegenheitspflicht gilt nicht gegenüber den kreditgebenden Banken des
Auftragsgebers.
(5) Die Vertragsparteien verhalten sich wertschätzend und wohlwollend gegenüber
der jeweils anderen Partei. Sie äußern sich, sofern sie nicht ohnehin der
Geheimhaltung unterliegen, wertschätzend über die jeweils andere Partei,
insbesondere öffentlich oder gegenüber Dritten. Der Anbieter behält sich vor, jede
rechtswidrige, unsachgemäße oder sachgrundlose Äußerung über ihn und seine
Leistungen, gleich ob durch den Kunden oder Dritte, insbesondere unwahre
Tatsachenbehauptungen und Schmähkritiken, mit rechtlichen Mitteln zu
verfolgen.

§ 13 Elektronische Kommunikation
(1) Die Kommunikation zwischen dem Anbieter und dem Kunden kann auch per E-
Mail, Chat-Messenger oder Direktnachrichten erfolgen. Soweit der Kunde eine
Kommunikation per E-Mail nicht wünscht oder besondere
Sicherheitsanforderungen stellt wie etwa eine Verschlüsselung von E-Mails, wird
der Kunde den Anbieter entsprechend in Textform informieren.
(2) Der Anbieter ist berechtigt, dem Kunden Rechnungen auch in elektronischer Form
zu übermitteln. Der Kunde erklärt sich mit der Zusendung von Rechnungen in
elektronischer Form ausdrücklich einverstanden.

§ 14 Schlussbestimmungen
(1) Vertragssprache ist deutsch.
(2) Auf die vertraglichen Vereinbarungen zwischen dem Anbieter und dem Kunden
findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Die Anwendung
des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen. Erfüllungsort ist der Sitz des Anbieters.
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrag ist
der Geschäftssitz des Anbieters, sofern der Kunde Kaufmann, eine juristische
Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist
oder keinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat
(3) Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Gültigkeit der übrigen
Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht.

Stand: Dezember, 2023

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